Herzlich Willkommen auf der Plattform der Notrechtsbetroffenen.

Sind auch Sie von der am 19. März 2023 via Notrecht erzwungenen Fusion zwischen zwei Schweizer Grossbanken betroffen? Interessieren Sie sich für die neusten Entwicklungen?

Bei notrecht.com erhalten Sie Zugang zu allen Mitteln, die Sie benötigen, um sich zu wehren. Es ist weiterhin möglich sich anzuschliessen. Nutzen Sie die Vorteile einer Community. Was bedeutet dies in aller Kürze?

  • Information: Regelmässige Newsletter zum allgemeinen Stand der Dinge und den Prozessfortschritten
  • Unterstützung: Schritt für Schritt Anleitungen, automatisierte Briefvorlagen und Rechtsschriften mithilfe von High-End Legaltech (DocIQ Plattform)
  • Klage: Recherche und Einreichung der Überprüfungsklage i.S.v. Art. 105 FusG (am 14. August 2023 eingereicht)
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Treten Sie einer Community bei, die aus tausenden von Mitgliedern besteht

Klage gemäss Art. 105 FusG eingereicht - Mitmachen weiterhin möglich

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir, wie angekündigt, die Überprüfungsklage am 14. August 2023 beim Handelsgericht Zürich fristgerecht eingereicht haben. Die zahlreichen Stunden der Recherche, des konstruktiven Austausches mit Kollegen und Aktionären und der abschliessenden Formulierung haben sich gelohnt. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre unerschütterliche Unterstützung und zahlreichen Einblicke. Denken Sie bitte daran, dass sich Sie noch jederzeit anschliessen können.

Bitte beachten Sie für Details den Blog-Eintrag und die FAQ.

Die Fusion

Was ist passiert?

Am Wochenende vom 18./19. März 2023 beschloss der Bundesrat, gemeinsam mit der FINMA, der Nationalbank und den Entscheidungsträgern der Banken Credit Suisse und UBS die Fusion der beiden Grossbanken. Die Fusion wurde mit Publikation vom 14. Juni 2023 im Schweizerischen Handelsamtsblatt rechtlich vollzogen.

Dabei wendete der Bundesrat Notrecht an um diverse gesetzliche Vorgaben, die bei einer Transaktion wie der vorliegenden allenfalls zu beachten wären (sei es u.a. aus dem Fusionsgesetz, Obligationenrecht, Bankengesetz oder dem Wettbewerbsrecht) via «Notverordnung» ausser Kraft zu setzen.

Mit der Fusion erhalten CS-Aktionäre UBS-Aktien mit einem Tauschverhältnis von 22,48 CS-Titel pro UBS-Aktie. Dies entspricht einem Wert der CS-Aktie von 76 Rappen und bedeutet einen enormen Verlust für alle Anleger.

Da die Schweizer Rechtsordnung keine Sammelklagen («Class Actions») kennt, gehen Betroffene, die «nur» einen Schaden von wenigen Tausend Franken erlitten haben, in der Regel leer aus. Sie können sich anwaltliche Hilfe häufig nicht leisten oder scheuen die Prozessrisiken. Hier möchten wir mithilfe der Community, unseres Knowhows und unserer bewährten Plattform ansetzen.

Wer sind wir?
Wir sind Contract Vault GmbH. Unsere Lösung «DocIQ» wird von führenden Unternehmen, Anwaltskanzleien und Notariaten in der Dokumentenautomatisierung eingesetzt. Mithilfe von DocIQ lassen sich sämtliche textbasierenden Abläufe automatisieren. Hinter DocIQ stehen die Gründer Gordon Mickel und Perica Grasarevic. Gordon Mickel ist Softwareentwickler mit über 20-jähriger Erfahrung. Perica Grasarevic verfügt über das Zürcher Anwaltspatent und eine Weiterbildung in M&A. Beide verbindet die Erkenntnis, dass dem Rechtsstaat in dieser Sache nicht Genüge getan wird.
Was ist unser Ziel?
Unser Ziel ist Ihre bestmögliche Unterstützung. Grundsätzlich geht es darum, Sie zu informieren und Ihnen mithilfe einer modernen Legaltech-Lösung Werkzeuge in die Hand zu geben, damit Sie sich selbst helfen und informierte Entscheide können. Wo möglich und sinnvoll, klagen wir im eigenen Namen (so z.B. betreffend Überprüfungsklage i.S.v. Art. 105 FusG).
Wie soll das Ziel erreicht werden?


Information:  Wir stellen Ihnen in regelmässigen Abständen einen Newsletter zu. Dieser soll sowohl über unsere konkrete Tätigkeit informieren wie auch über den allgemeinen Stand der Dinge im Zusammenhang mit der Fusion.

Unterstützung:  Je nach Bedarf erstellen wir geeignete, vollautomatisierte Vorlagen. Betroffene können dann durch Beantwortung von Fragen und der Vervollständigung der eigenen Angaben ihre Rechte wahren. Das Angebot soll Formulare, Briefvorlagen aber auch vollständig vorbereitete Vorlagen für Rechtsschriften (wie z.B. Klagen) umfassen, die nur noch unterzeichnet und eingereicht werden müssen. Mit einem Zugang zur Plattform ist erst per Ende 2023 zu rechnen, da wir unsere Ressourcen derzeit in die Formulierung der Klageschrift für die Überprüfungsklage einsetzen. Deren baldige Einreichung ist aufgrund der sehr kurzen Verwirkungsfristen zwingend notwendig.

Klage:  Wo Vorlagen nicht sinnvoll sind (wie z.B. bei der Überprüfungsklage i.S:v. Art. 105 FusG, die nicht laienfreundlich ausgestaltet ist), suchen wir nach Wegen um Ihnen anders zu helfen. Im Falle der Überprüfungsklage reichen wir diese selbst ein. Ist die Klage erfolgreich, erhalten Sie wiederum die notwendigen Informationen und Vorlagen, um vom erzielten Ergebnis zu profitieren. Bitte informieren Sie sich hier über die Details der Überprüfungsklage.

Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie keine Antwort auf Ihre Frage finden, dann melden Sie sich bitte via team@notrecht.com an uns und wir werden uns zügig mit Ihnen in Verbindung setzen.

Was ist eine Überprüfungsklage i.S.v. Art. 105 FusG und werden Sie eine solche einreichen?
Ja, wir habe eine Überprüfungsklage am 14. August 2023 eingereicht. In unserem Blog-Eintrag können Sie sich über weitere Details informieren.
Kann ich mich jetzt noch anschliessen?
Ganz klar: Ja. Von einem positiven Entscheid würden Sie auch jetzt noch profitieren. Sollte sich im Laufe des Verfahrens herausstellen, dass ein aussergerichtlicher Vergleich möglich ist, werden wir die Öffentlichkeit via Webseite und E-Mail darüber informieren und den Ablauf skizzieren. Sie würden von uns die Möglichkeit erhalten, sich einem Vergleich spontan anzuschliessen. Um eine solche Entwicklung nicht zu verpassen, sollten Sie sich für den Newsletter anmelden. Sie müssen davon ausgehen, dass Sie uns kurzfristig alle Unterlagen im Zusammenhang mit Ihren CS-Aktien zustellen und uns entsprechende Vollmachten ausstellen müssten. Sie sollten diese elektronisch bereit halten. Bitte reichen Sie uns auf keinen Fall jetzt schon irgendwelche Unterlagen ein.
Ist die Überprüfungsklage i.S.v. Art. 105 FusG die einzige Möglichkeit um den Schaden als CS-Aktionär zu begrenzen?
Nein. Die sich gegen den Bund richtende Staatshaftungsklage steht potentiell weiterhin offen. Im Gegensatz zur Überprüfungsklage herrscht bei der Staatshaftungsklage Schriftlichkeit vor und die prozessualen Abläufe sind voraussehbarer und dadurch besser automatisierbar. Es ist also einfacher, eine Staatshaftungsklage mit einer Anleitung selbst via DocIQ-Plattform zu führen. Wir werden die Arbeiten hierzu für den Moment auf Eis legen. Die Verjährungsfrist für die Staatshaftungsklage beträgt drei Jahre; diejenige für die Überprüfungsklage hingegen lediglich zwei Monate. Für die Staatshaftungsklage bleibt genügend Zeit. Wir werden uns im Zusammenhang mit der Staatshaftungsklage nach Abschluss der Arbeiten für die Überprüfungsklage erneut melden. Klar ist hingegen: Ist die Überprüfungsklage erfolgreich, kann es sein, dass für eine Staatshaftungsklage kein Raum mehr bleibt.
Wird es auch Vorlage für Obligationäre (so. z.B. von AT-1 Kapitalinstrumenten) geben?
Wir werden keine Vorlagen für Obligationäre zur Verfügung stellen können. Sollten Sie die Rechtslage abklären lassen wollen, so kontaktieren Sie bitte rasch eine spezialisierte Anwaltskanzlei, damit Sie laufende Fristen nicht verpassen. Die international tätige Kanzlei «Quinn Emanuel Urquhart & Sulivan» vertritt bereits eine grössere Gläubigergruppe, siehe diesen Artikel.
Wann wird die Plattform verfügbar sein?
DocIQ als Plattform existiert bereits seit mehreren Jahren und muss nicht neu entwickelt werden. Das ist das technische Grundgerüst für die Automatisierung. Was natürlich noch fehlt, sind die richtigen Vorlagen. Und zwar so erstellt, dass sie auch von Laien einfach bedient werden können. Wann die Vorlagen verfügbar sein werden, hängt davon ab, wie rasch wir mit den Recherchen und der Umsetzung vorankommen. Wenn niemand bereit ist, einen Beitrag beizusteuern, wird es länger dauern, als wenn die Community hinter unserem Vorhaben steht und uns tatkräftig unterstützt. Wir haben uns in jedem Fall vorgenommen, eine Plattform mit brauchbaren Inhalten zur Verfügung zu stellen, bevor relevante Fristen ablaufen. Der Glaube an den Rechtsstaat verlangt dies von uns.
Warum eignet sich dieser Fall besonders für Automatisierungen?
Die meisten Betroffenen werden eine ähnliche Ausgangslage haben. Sie sind also alle mehr oder weniger gleich von den Geschehnissen der vergangenen Wochen tangiert. Wenn Sie beschliessen, einen Prozess zu führen, kommen unweigerlich Kosten auf Sie zu. Und je geringer der Streitwert ist, umso höher sind vergleichsweise die eigenen Anwaltskosten. Diese werden rasch unverhältnismässig hoch. Das schreckt ab und führt dazu, dass «kleine» Betroffene die Faust im Sack machen und sich nicht wehren. Indem wir für die Community die nötigen Abklärungen vornehmen und die passenden Vorlagen erstellen, sparen Sie sich im Idealfall den Weg zum Anwalt. Und selbst wenn Sie einen Anwalt engagieren, können Sie ihn anweisen, die Plattform als Ausgangslage zu nehmen und so gemeinsam Zeit und damit Kosten sparen. Die Gerichtskosten sind hingegen vom Streitwert abhängig. Wenn Sie beispielsweise «nur» Aktien im Wert von 1000 Fr. (per Stichtag 17. März 2023) gehalten haben, werden die Gerichtskosten vergleichsweise sehr gering sein. Diese Konstellation lässt sich wunderbar für Ihre Zwecke ausnützen.
Was passiert mit den Personendaten, die über die Plattform bearbeitet werden?
Wir bearbeiten die Personendaten ausschliesslich, um die angepriesenen Leistungen zu erbringen und halten uns strikt an das Datenschutzgesetz. Unsere Server befinden sich bei lokalen Anbieterinnen in der Schweiz. In der Regel arbeiten wir mit der hosttech GmbH zusammen.
Garantiert ihr mir irgendwelche Erfolge?
Nein, das können wir nicht. Bei jedem Rechtsstreit bestehen Risiken. Ein Gericht kann eine andere Ansicht vertreten. Unser Ziel ist, Sie über die Chancen und Risiken zu informieren, damit Sie einen informierten Entscheid treffen, ob es sich lohnt, Risiken einzugehen oder ob Sie es lieber sein lassen wollen. Auch die Erkenntnis, dass sich in einem spezifischen Fall eine Klage nicht lohnt, kann bereits hilfreich sein.
Seid ihr überhaupt kompetent genug, um so eine Plattform anzubieten?
Gordon Mickel ist der Entwickler der Plattform DocIQ. Vor der Gründung von Contract Vault GmbH arbeitete Gordon als Fullstack-Softwareentwickler bei diversen Unternehmen wie Ruag, Postfinance, Swisscom oder der Basler Versicherung. Seit 2017 arbeitet er Vollzeit an DocIQ. Die Plattform wird bereits von diversen Schweizer Unternehmen produktiv eingesetzt.
Perica Grasarevic hat das Zürcher Anwaltspatent und absolvierte eine Weiterbildung in «Mergers & Acquisitions and Corporate Law» (CAS Universität Zürich). Nochmals: Es geht nicht darum, die Plattform von Grund auf neu entwickeln, sondern diesen spezifischen Sachverhalt auf einer bestehenden Plattform umzusetzen. Sie entscheiden selbst, ob Sie diese Qualifikation als ausreichend erachten.

Anmeldung

Mit einer Anmeldung bleiben Sie auf dem Laufenden und erhalten Zugang zur Plattform, sobald sie für die Öffentlichkeit verfügbar ist. Falls Sie CS-Aktionär sind, können Sie sich mithilfe eines Formulars, dessen Link Sie gleich nach Ihrer Anmeldung automatisch via E-Mail erhalten, immer noch der Überprüfungsklage anschliessen.

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